Sonntag, 15. Februar 2015

Beschlüsse zur Umsiedlung des Ortsteiles Mühlrose

Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates stand als Punkt 10 (ursprünglich Punkt 8) "Beratung und Beschluss zur Umsiedlung des Ortsteils Mühlrose in die Gemeinde Schleife" auf der Tagesordnung.
Aufgrund eines Schreibens des damaligen Ortschaftsrates Mühlrose kam es im Februar 2011 zu einem Beschluss des Gemeinderates Schleife über die Aufnahme des Ortsteiles Mühlrose (siehe unten). Der Beschluss der Gemeinde Trebendorf als abgebende Gemeinde fehlte bislang, das wurde jetzt nachgeholt.
Beide Beschlüsse geschahen einstimmig.

Gemeinderat Schleife, Beschluss 03 / 2011
Beschluss über die Aufnahme des Ortsteiles Mühlrose
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2011
- die Bürger des Ortsteiles Mühlrose als neue Mitbürger in der Gemeinde Schleife aufzunehmen
- gemeinsam mit dem Bergbauunternehmen darauf hinzuwirken, dass der städtebauliche Entwurf für den gewählten gemeinsamen Ansiedlungsstandort am Groß Dübener Weg zu keinem Konflikt mit den bevorstehenden Standortentscheidungen unserer Ortsteile Mulkwitz und Rohne führen wird
- die neu entstehende Ansiedlung als eigenständigen Ortsteil mit dem historischen Namen Mühlrose zu erhalten
- die bestehende Dorfgemeinschaft mit dem örtlichen Brauchtum zu erhalten und zu fördern

Beschluss des Gemeinderats Trebendorf
Beschluss zur Unterstützung des Ortteiles Mühlrose bei der Umsiedlung in die Gemeinde Schleife
Der Gemeinderat der Gemeinde Trebendorf, als abgebende Gemeinde, beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2015 die Einwohner des Ortsteils Mühlrose bei der Umsiedlung in die Gemeinde Schleife als aufnehmende Gemeinde zu begleiten und zu unterstützen.
Auf der Grundlage des Schreibens des Ortschaftsrates Mühlrose vom Februar 2011 an den Gemeinderat Schleife beschloss der Gemeinderat Schleife die Aufnahme der Einwohner des Ortsteiles Mühlrose.
Die mit Beschluss des Gemeinderates Trebendorf Nr. 33/13 vom 06.11.2013 bestätigten Verhandlungsergebnisse der Gemeinde Trebendorf mit VE-M zu Teil 1 "Regelung der Entschädigung der Umsiedler zur sozialverträglichen Umsiedlung" und zum Teil 2 Mühlrose "Dorfentwicklung, kommunale Regelungen und kommunales Handlungskonzept" bilden die Basis. Alle weiteren Details werden im Kommunalvertrag zwischen der Gemeinde Trebendorf und der Gemeinde Schleife geregelt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen