Freitag, 17. April 2020

Corona - Ab Montag Änderungen

Am Sonntag läuft die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen aus. Diese Woche Mittwoch fanden deshalb Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer statt. Die Ergebnisse wurden heute in den Ländern umgesetzt.

Kurz dazu für Sachsen: die Ausgangsbeschränkungen fallen weg, es gibt aber Kontaktbeschränkungen. Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt, es gibt aber Ausnahmen (Bsp.: Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern). Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr bleiben geschlossen. Gastronomiebetriebe jeder Art sind untersagt. Es gibt Beschränkungen bei der Öffnung von Geschäften. Es gibt Besuchsbeschränkungen bei Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Die neue Verordnung gilt ab dem 20. April bis einschließlich 03. Mai 2020.

Pressemitteilung vom 17.04.2020
Kabinett beschließt Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235504

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf

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