Dienstag, 2. Februar 2016

Geburtstage im Amtsblatt

Wer im November 2015 ins Amtsblatt geschaut hat, wird sich gewundert haben, dass da plötzlich so wenige Leute Geburtstag hatten. Waren in früheren Amtsblättern alle Geburtstage ab 70 Jahre aufgeführt, sind es ab der Novemberausgabe nur noch die Jubiläen mit einer '0' und einer '5' am Ende.
Begründet wurde diese Änderung mit dem Bundesmeldegesetz, welches zum 01. November 2015 in Kraft getreten ist.

Nun gab es in Mühlrose (in Trebendorf auch) vermehrt Kritik an den Veröffentlichungen (Zitat: "Da hat man gesehen, wer alles noch lebt."). Früher reichte ein Blick ins Amtsblatt, und man wusste, wer von den Ü70 Geburtstag hatte.
Ein Grund, das im Gemeinderat anzusprechen, ob da vielleicht irgendwelche Ausnahmen möglich sind.


Hintergrund:
Die Veröffentlichung der Geburtstage im Amtsblatt ist eine Weitergabe von personenbezogenen Meldedaten. Das war früher im Sächsischen Meldegesetz festgelegt (§33 Abs. 2), jetzt steht es im Bundesmeldegesetz (§50, Abs. 2). Geändert wurde die erlaubte Veröffentlichung von Altersjubiläen. Früher waren es der 70ste und weitere Geburtstage, jetzt sind es der 70ste Geburtstag sowie jeder fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Gegen diese Veröffentlichung kann bei der Gemeinde Widerspruch erhoben werden. Und für die Veröffentlichung der weiteren Geburtstage bedarf es der "ausdrücklichen Zustimmung" des Betroffenen. Also wenn jemand dem Meldeamt die Erlaubnis gibt, darf dessen Geburtstag im Amtsblatt erscheinen.

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