Montag, 16. Januar 2017

Feinstaub (2)

In der November-Sitzung des Gemeinderates Trebendorf stellte Herr Jens Höhna (Immissionsschutzbeauftragter, LEAG) die Ergebnisse der Feinstaubmessung vor. In Trebendorf wurde im Jahr 2014 gemessen, in Mühlrose gab es in den Tagesanlagen eine firmeninterne Messung.
Es wurde weiterhin gesagt, dass die Messung der Luftgüte eine hoheitliche Aufgabe des Landes Sachsen sei. Weitere Messungen von Seiten der LEAG seien nicht vorgesehen.

Dazu siehe hier:
http://muehlrose.blogspot.de/2016/11/feinstaub-im-jahr-2014.html

Die Gemeinde Trebendorf wandte sich daraufhin in einem Schreiben an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Da mit dem sich nähernden Tagebau stärkere Belastungen zu befürchten sind, sei es erforderlich, eine stationäre Messeinrichtung zur Feinstaubmessung zu installieren.

Inzwischen ist das Antwortschreiben da und wurde in der Januar-Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. Das LfULG kann diese Aufgabe nicht übernehmen. "Die Überwachung des Einflusses des Tagebaus auf die Luftqualität ist Aufgabe des Tagebaubetreibers und wird im Sonderbetriebsplan Immissionsschutz berücksichtigt." Die dafür zuständige Behörde sei dann das Sächsische Oberbergamt.

In der Gemeinde soll im Beirat Bergbau über das Thema beraten werden.

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