Donnerstag, 21. Oktober 2021

Wichtig für den Ansiedlungsstandort Mühlrose

Einfriedungen von Grundstücken

In der Gemeinde Schleife existiert keine Einfriedungssatzung. Damit gilt das Sächsische Nachbarschaftsrecht. Im §4 ist das Einfriedungsrecht beschrieben und in §5, wer die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung trägt. Weiterhin sind die Festsetzungen im jeweiligen B-Plan zu beachten.

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4146-SaechsNRG

Anschluss an das Zentrale Abwassersystem der Gemeinde Schleife

Die Einleitung von Abwasser in das Kanalnetz am neuen Ansiedlungsstandort Mühlrose darf erst nach der jeweiligen individuellen Einzelabnahme des Übergabeschachtes auf dem Baugrundstück erfolgen. Eine vorzeitige Einleitung, auch zu Testzwecken, wird hiermit ausdrücklich untersagt.

Gemäß §18 (1) der gültigen Abwassersatzung darf der Anschluss erst nach erfolgter Abnahme durch die Gemeinde in Betrieb genommen werden:
"Die private Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch die Gemeinde in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der privaten Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten."

Zur Terminvereinbarung für die Abnahme nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Lisk vom Amt für Planen, Bauen und Bergbau in der Gemeindeverwaltung auf:
035773/72928
0178 6016627
bauamt.bergbau@schleife-slepo.de

Symbolbild Abwasser

1 Kommentar:

  1. Da hat noch niemand gebaut. Mehr kann man jetzt hier nicht sehen. Eventuell noch irgendwelche Abgrenzungen sind zu erahnen...

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