Das Thema "Abwasser" wurde auch in der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen.
Die Haushalte im Abbaugebiet 2 sind momentan von der Umrüstpflicht ausgenommen (das betrifft nicht! die Abwasserabgabe für Kleineinleitungen).
Es wird die Entscheidung für oder gegen das Abbaugebiet 2 abgewartet. Momentan ist kein Handlungsbedarf erforderlich, was auch Staatssekretär Michael Schramm (Sächsisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) bestätigte. Kommt das Abbaugebiet 2 nicht, kommt es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Ort, wahrscheinlich wird es bei einer dezentralen Lösung bleiben, d.h. Umrüstung. Und dabei wird es keine Schlechterstellung bei den Fördermitteln geben. Eine entsprechende Förderrichtlinie befindet sich im Entwurf, eine Beschlussvorlage liegt vor.
Ein Beitrag dazu steht im Amtsblatt November / 2015 auf Seite 20: "Sicherung Stand der Technik (SdT) der kommunalen Abwasserentsorgung bis 31.12.2015"
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