Ab dem 4. Mai gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6458
Hier die Amtliche Bekanntmachung vom 30. April 2020 // gültig vom 4. Mai bis 20. Mai 2020:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20200501_SaechsCoronaSchVO.pdf
Weitere Verfügungen (Hygieneauflagen, Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote, Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize im Freistaat Sachsen, Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten, Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen) finden sich hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6461
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